Ab dem 01.01.2022 wird es eine aktive beA Nutzungspflicht geben. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie flächendeckend dazu verpflichtet, den Gerichten die Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Sie wählen Ihre priorisierte Arbeitsweise und wir setzen die technischen Gegebenheiten für Sie um, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren und effizient arbeiten können.

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